Die Finanzierung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste erfolgt anteilig durch das Land Steiermark, der Wohnsitzgemeinden (Sozialhilfeverband Deutschlandsberg) und einem gestaffelten Eigenkostenbeitrag (lt. Tarifliste) der betreuten Person. Eine Zuzahlung der Gemeinde erfolgt ausschließlich bei der Betreuung in Privathaushalten und bei Klienten die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Eine Zuzahlung des Landes Steiermark erfolgt nur bei Betreuten, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben.